Zu früh gefreut …
… oder was sonst noch alles dazwischen kommen kann.
Nachdem Mitte November nach schier endlos erscheinender Zeit die Baugenehmigung eingtroffen war, war die Euphorie ziemlich groß, dass es noch in 2022 mit dem Baubeginn klappen könnte. Eine Firma für die anstehenden Abbrucharbeiten war auch schon gefunden, also hätte es doch auch starten können.
Aber da gibt es immer noch ein paar Kleinigkeiten, die durch die Amtsmühlen gedreht werden müssen und mindestens einer Schleife bedürfen. Diesmal die Sondererlaubnis der Stadt Lauf, die Anwohnerparkplätze sperren zu lassen. Der initiale Antrag wurde ziemlich lapidar mit Hinweis auf Brandschutzfragen abgelehnt. Also einen Vororttermin mit der lokalen Feuerwehr vereinbaren, die in dem Vorhaben zuletzt Brandschutzprobleme sieht. Also Versuch zwei – Neuer Antrag.
Aber dann steht schon Weihnachten quasi vor der Tür und damit versiegt wohl auch der Wille, den Antrag noch vor den Feiertagen zu bearbeiten. Wäre auch zu viel verlangt gewesen….
Inzwischen haben wir den Baubeginn auf den 09.01.2023 angezeigt, aber dass das klappen würde, ware eher ungewiss, weil der Antrag ja noch irgendwo im Amt auf Bearbeitung wartet.