Einer geht noch

September 5, 2022 0 Von JS

Unsere Euphorie nach der Zustimmung des letzten Nachbarn währte nicht lange, denn so einfach und schnell geht es dann doch nicht. Nachdem die geänderten Pläne unter Hochdruck beim Landratsamt eingereicht waren, sind doch wieder 4 Wochen vergangen, ehe wir etwas vom Amt gehört haben. Aber nicht etwas die ersehnte Baugenehmigung, sondern ganz lapidar die Bitte noch einen weiteren Punkt zu erfüllen. Unsere Gefühle dazu kann man kaum in Worte fassen. Auch F konnte es kaum glauben, da es doch immerhin um die wichtige Frage geht, ob aufgrund der Wasserradgeräusche von der alten Schleifmühle nicht nach irgendeinem Paragraphen Schallschutzfenster eingebaut werden müssen.

Zitat:

„Auf die nahegelegenen Wehranlagen und die damit verbundenen Wassergeräusche wird ausdrücklich hingewiesen. Nach Ansicht des Landratsamtes sind Wassergeräusche in der Bewertung mit Verkehrsgeräuschen gleichzusetzen. Die Möglichkeiten des architektonischen Selbstschutzes zum Schutz gegen Wassergeräusche sind auszuschöpfen.

Daher soll der Entwurfsverfasser schriftlich bestätigen dass geeignete Schallschutzfenster vorgesehen werden, um entsprechende Innenpegel zu gewährleisten, welche gesunde Wohnverhältnisse i. S. d. §34 BauGB zulassen.

Mit der Bitte um umgehende Bestätigung. Schildbürger? Unfassbar? Ohnmacht…